Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der nomos system AG (“Provider“) und dem Kunden (“Kunde“). Der Provider behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen. Diese werden zum Vertragsbestandteil, insofern der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme widerspricht. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf https://www.nomos-system.com veröffentlicht. 

  1. Software as a service (“SaaS”) – Vertrag
    1. Der Provider erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet sowie als Offline-Lösung im Bereich IoT (Internet of Things) / Smart Home.
    2. Gegenstand des Vertrages ist:
      1. 1.2.1.die Überlassung der Software “nomos“ zur Nutzung über das Internet sowie als Offline-Lösung.
      2. 1.2.2.der Verkauf des Controllers.
  2. Softwareüberlassung
    1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Softwarelösung “nomos“ in der jeweils aktuellen Version über das Internet sowie als Offline-Lösung entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
    2. Zur Steuerung von “nomos“ aus der Ferne stellt der Provider dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages zusätzlich Cloud-Dienste entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. 
    3. Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch regelmässige Updates und Upgrades verbessern.
    4. Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
    5. Der Provider kann zur Erfüllung der vertraglichen Leistung Subunternehmer beiziehen. Im Falle des befugten Beizuges von Subunternehmern steht der Provider für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. 
  3. Nutzungsrechte an der Software
    1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software „nomos“ während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen. 
    2. Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies vom Provider nicht schriftlich erlaubt wird. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. 
    3. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch Dritte wirksam verhindert wird.
  4. Support 
    1. Der Provider wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Software „nomos“ und weiteren SaaS-Diensten innerhalb der auf der Website https://www.nomos-system.com veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten.
  5. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigungen der Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
    2. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung – verantwortlich. 
    3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. 
    4. Der Kunde ist zur sachgerechten Nutzung des Controllers verpflichtet.
  6. Prüfung
    1. Der Kunde prüft den Controller innert 30 Tagen nach der Ablieferung. Bei Installation durch den Provider beginnt die Frist erst nach erfolgter Installation. Der Kunde zeigt dem Provider festgestellte Mängel umgehend schriftlich an.
    2. Mängel, welche bei der Prüfung nicht erkennbar waren, müssen nach ihrer Entdeckung dem Provider sofort schriftlich angezeigt werden.
  7. Entgelt
    1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die SaaS-Dienste das vereinbarte Entgelt zzgl. MwSt. zu bezahlen. 
    2. Das Entgelt ist, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, jeweils im Voraus zu bezahlen.
    3. Der Provider wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden. 
    4. Der Provider ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jeweils zum nächst möglichen Kündigungstermin eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
  8. Gewährleistung 
    1. Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB. 
    2. Die Gewährleistung für die Funktions- und Betriebsbereitschaft von an “nomos“ angebundene Systeme und Protokolle Dritter wird ausgeschlossen.
    3. Der Provider gewährleistet, dass der Controller die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Liegt ein Mangel vor, ist der Provider nur zur Ersatzlieferung verpflichtet. Die Ersatzlieferung kann insbesondere durch den Austausch von defekten Komponenten erfolgen. Ist der Provider zur Ersatzlieferung innert angemessener Frist nicht in der Lage, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung zu machen.
    4. Sämtliche Mängelrechte verjähren spätestens zwei Jahren seit der Ablieferung des Controllers.
  9. Haftung
    1. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst der Provider jegliche Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden, der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software “nomos“ entsteht.
    2. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die Haftung des Providers auf den Betrag der monatlichen Lizenzgebühr in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.
  10. Vertragsdauer
    1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestellung des Kunden.
    2. Die Vertragslaufzeit entspricht der zwischen dem Kunden und dem Provider vereinbarten Laufzeit.
    3. Monatsabos werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils per Ende Monat gekündigt werden.
    4. Jahresabos werden für die Zeitdauer von einem Jahr abgeschlossen. Sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Jahresfrist kündigt, verlängert sich das Abo jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die Rechnungsstellung des Jahresabos erfolgt jährlich im Voraus.
    5. Abos mit anderen Laufzeiten werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit (z.B. drei Monate) abgeschlossen. Sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit (3 Monate) kündigt, verlängert sich das Abo jeweils automatisch um eine weitere Laufzeit (von 3 Monaten). Die Rechnungsstellung erfolgt ohne anderslautende Vereinbarung im Voraus für die jeweilige Laufzeit (3 Monate).
    6. Form der Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Das Kundenkonto wird nach Ablauf der Kündigungsfrist gesperrt.
    7. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor, 
    8. wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;
    9. wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde;
    10. wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
    11. bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden.
  11. Mitteilungen
    1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die vom Kunden angegebene bzw. auf der Homepage des Providers angegebene Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Mitteilungen des Providers an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gelten in jedem Fall als schriftliche Mitteilung.
    2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
  12. Datenschutz
    1. Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung des Providers jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Diese ist permanent auf der Homepage des Providers (https://www.nomos-system.com) aufgeschaltet. Der Kunde erklärt dieses Dokument zu kennen.
  13. Immaterialgüterrechte
    1. Alle Immaterialgüterrechte an den Dienstleistungen, der Software “nomos“ und der Website verbleiben im Eigentum des Providers.
  14. Geheimhaltungsverpflichtung
    1. Informationen und Tatsachen, welche die Parteien im Rahmen der Vertragsverhandlung gegenseitig offengelegt haben und Informationen und Tatsachen, die in diesem Vertrag spezifiziert sind, sowie insbesondere Bestand und Inhalt dieses Vertrages allgemein sind von den Parteien strikt vertraulich zu behandeln und keiner Partei ist zur Offenlegung gegenüber irgendeinem Dritten ermächtigt, mit Ausnahme rechtmässiger Vertreter und Berater der Parteien, ausser, die andere Partei hat der Offenlegung zuvor schriftlich zugestimmt oder zwecks Erfüllung der Pflichten gemäss diesem Vertrag. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht in Bezug auf Informationen oder Tatsachen, die ohne das Verschulden einer Partei öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder werden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung ist auch nicht anwendbar, wenn eine Partei gemäss dem anwendbaren Recht oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens verpflichtet wird, Informationen oder Tatsachen offenzulegen. Sofern eine Partei aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder eines gerichtlichen Verfahrens angerufen oder verpflichtet ist, Informationen oder Tatsachen offenzulegen, hat diese Partei die andere Partei umgehend darüber in Kenntnis zu setzen, sodass es der anderen Partei möglich ist, angemessene Schutzvorkehrungen zu treffen. 
  15. Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.
  16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Dieser Vertrag, einschliesslich der Fragen dessen Zustandekommen und Gültigkeit, unterliegt Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Abkommen.
    2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages, einschliesslich der Fragen des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Ungültigkeit, der Verbindlichkeit, der Umsetzung, der Änderung oder Ergänzung, der Verletzung oder Beendigung dieses Vertrages, ist Zürich.
  17. Vorrang
    1. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB hat die deutsche Version Vorrang.


Ausgabe September 2021

English Terms and Conditions